Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2011

Die Düsseldorfer Tabelle gründet sich auf Koordinierungsgespräche zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. und auf einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten.

Die Düsseldorfer Tabelle ist zum 1. Januar 2011 geändert worden. Unterschiede bzw. Änderungen zur Düsseldorfer Tabelle 2010 bestehen nicht, lediglich der Selbstbehalt des Unterhaltsverpflichteten ist um 50 Euro angehoben worden.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/Duesseldorfer_Tabelle_2011.pdf