Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2013

Zum 01.01.2013 wird die „Düsseldorfer Tabelle“ geändert werden. Der Kindesunterhalt wird nicht erhöht, nur der notwendige Selbstbehalt steigt.

Der notwendige Selbstbehalt wird sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von 950 Euro auf 1.000 Euro erhöhen. Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf 800 Euro. Die Anpassung berücksichtigt so die Erhöhung der SGB II-Sätze („Hartz IV“) zum 01.01.2013. Ferner werden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kinder oder Eltern angehoben.

Der Kindesunterhalt wird 2013 nicht erhöht, weil sich der Unterhalt nach dem steuerlichen Kinderfreibetrag richtet. Da der Kinderfreibetrag 2013 nicht angehoben wird, steigen auch nicht die Unterhaltsbeträge.

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_tabelle/Tabelle-2013/Duesseldorfer-Tabelle-Stand-01_01_2013.pdf