Vermögen soll nach Scheidung gerechter verteilt werden

Scheidungen sind oft bitter, die Aufteilung des Vermögens kann zu Streitigkeiten führen. Das Bundeskabinett hat nun einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, mit dem Ungerechtigkeiten bei der Vermögensaufteilung bei einer Scheidung beseitigt werden sollen.

Laut Ministerium wird etwa jede dritte Ehe in Deutschland geschieden. Finanzielle Tricksereien sollen zum geplanten Inkrafttreten des Gesetzes am 1. September 2009 aber deutlich eingedämmt werden. Grundsätzlich bleibt es in dem Entwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) bei dem Grundsatz, dass der während der Ehe erzielte Zugewinn bei einer Scheidung zwischen den Partner zu gleichen Teilen verteilt wird.

Neu geregelt wird der so genannte Zugewinnausgleich im Fall einer Scheidung, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte. Die Reform soll regeln, dass künftig die von einem Partner mit in die Ehe gebrachten Schulden mit angerechnet werden, wenn diese bis zur Scheidung gemeinsam abgebaut wurden. Bislang spielen solche Altlasten keine Rolle.

Der Entwurf sieht zudem vor, das ein Ehepartner das Vermögen in Zukunft nicht mehr so leicht vorzeitig beiseiteschaffen kann. Dafür soll der Zeitpunkt für die konkrete Ermittlung der Ausgleichsforderung vorverlegt werden. Künftig wird bei Zustellung des Scheidungsantrags Bilanz gezogen. Bislang geschieht dies deutlich später, nämlich zur rechtskräftigen Scheidung durch das Gericht.

Außerdem steht dem Ehepartner mit dem neuen Gesetz künftig die Möglichkeit zu, einen vorzeitigen Verkauf von Vermögen per einstweiliger Anordnung zu unterbinden. Schließlich haben Ehegatten künftig das Recht, zu den erteilten Auskünften Belege einzufordern. Das kann beispielsweise die Steuererklärung des Gatten sein.

"Mit dem vorgelegten Reformentwurf wollen wir einige Schwachstellen beseitigen und damit noch besser sicherstellen, dass die Teilung wirklich gerecht ist", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Der rechtliche Rahmen für Ehe, Lebenspartnerschaften und Familie müsse auf der Höhe der Zeit sein und den Bedürfnissen der Menschen entsprechen.

Die Grünen lobten den Entwurf. Die frauenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, Irmingard Schewe-Gerigk, nannte ihn einen wichtigen Schritt hin "zu mehr Gerechtigkeit bei der Trennung". Bisher könnten gut verdienende Ehemänner seelenruhig gemeinsam in der Ehe erarbeitete Vermögenswerte beiseiteschaffen, bis die Scheidung rechtskräftig sei, oder falsche Auskünfte über das Vermögen geben, "um den Rest für ein Leben mit der neuen Partnerin durchzubringen".

Der Gesetzentwurf enthält außerdem zwei Änderungen des Betreuungsrechts. So soll es Betreuern, die nicht zur Familie gehören, einfacher gemacht werden, kleinere Geldgeschäfte für ihren Schützling erledigen. Bisher brauchen sie zum Abheben oder Überweisen eines kleinen Betrags vom Girokonto die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts, wenn mehr als 3.000 Euro auf dem Konto sind. Da das enormen bürokratischen Aufwand bedeutet, soll diese Begrenzung wegfallen. Betreuer aus dem engen Familienkreis wie Eltern, Partner oder Kinder sind schon jetzt von der Genehmigungspflicht befreit.

Außerdem sollen künftig nicht nur Vorsorgevollmachten, sondern auch Betreuungsverfügungen zentral bei der Bundesnotarkammer registriert werden können. In der Betreuungsverfügung kann jedermann festlegen, wer erforderlichenfalls zu seinem Betreuer bestellt werden soll. Die Vorsorgevollmacht geht noch darüber hinaus und bestimmt, wer wirtschaftliche und medizinische Entscheidungen treffen soll, wenn der Aussteller dazu nicht mehr in der Lage ist. Die Registrierung erleichtert es bei Bedarf festzustellen, wer bevollmächtigt wurde.

fat/dpa/AFP/AP



Eingestellt am 20.08.2008 von W.Magerl
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