Verfassungsrichter stärken Rechte von Geschiedenen: Geschiedene können mit mehr Geld rechnen

Erfolg für geschiedene Ehepartner mit Unterhaltsansprüchen: Das Bundesverfassungs- gericht hob am 11.02.2011 Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) auf, wonach eine neue Heirat bei der Bemessung des Bedarfs berücksichtigt werden muss.

Die BGH-Rechtsprechung nannten die Verfassungsrichter einen "Systemwechsel", der zu weit gehe. Maßgeblich seien vielmehr die Lebensverhältnisse zum Zeitpunkt der Scheidung. Die neue Rechtsprechung des BGH sei verfassungswidrig.

Im konkreten Fall hatte die Klägerin nach 24 Jahren Ehe zunächst 618 Euro Unterhalt pro Monat von ihrem Ex-Mann bekommen. Als der Mann wieder heiratete, wurde der Unterhalt auf 488 Euro herabgesetzt. Der Grund: Seit 2008 berücksichtigt der Bundesgerichtshof (BGH) bei der Berechnung des Bedarfs auch Unterhaltspflichten gegenüber einem neuen Ehepartner. Dies führte regelmäßig dazu, dass der geschiedene Partner weniger Geld bekam.

Das sei nicht zulässig, entschieden nun die Verfassungsrichter: Nach dem Gesetz sind die "ehelichen Lebensverhältnisse" Maßstab für den Unterhaltsbedarf (§ 1578 BGB). Hierfür sei nach dem Willen des Gesetzgebers der Zeitpunkt der Scheidung maßgeblich. Dem Unterhaltsberechtigten sollte "der erreichte Lebensstandard gesichert und insbesondere sein sozialer Abstieg vermieden werden", so die Richter.

Der Bundesgerichtshof habe sich über dieses Konzept hinweggesetzt, kritisieren die Verfassungsrichter. Anstelle der "ehelichen Lebensverhältnisse" setze der BGH eigenmächtig den Maßstab der "wandelbaren ehelichen Lebensverhältnisse". Das überschreite die erlaubten Grenzen der Gesetzesauslegung durch den Richter.

Quelle: Spiegel-online vom 11.02.2011



Eingestellt am 11.02.2011 von W.Magerl
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