Unterhalt Ost wird an Westsatz angeglichen

Trennungskinder haben künftig bundesweit Anspruch auf den gleichen Mindestunterhalt.
Ab 1. Januar 2008 entfällt die sogenannte Berliner Tabelle, die bisher für Geringverdiener in Ostdeutschland galt. Stattdessen gilt nun auch im Osten die Düsseldorfer Tabelle, die ab 1. Januar 2008 aufgrund der Unterhaltsreform neu gefasst wurde. Die Zahl der Einkommensgruppen wurde von 13 auf 10 gesenkt. Dadurch können sich im Einzelfall Abweichungen nach unten oder oben zur bisherigen Tabelle ergeben. Im Durchschnitt steigt der Kindesunterhalt im Westen um 1,75 Euro, im Osten deutlich darüber hinaus.

Nach der neuen Tabelle fallen bei einem Nettoeinkommen von maximal 1.500 Euro für Kinder bis fünf Jahre künftig monatlich 279 Euro Unterhalt an, worauf das hälftige Kindergeld zu verrechnen ist, so dass 202 Euro zu zahlen sind. Unverändert bleibt der Zahlbetrag für Sechs- bis Elfjährige (245 Euro) und der für Elf- bis Achtzehnjährige (288 Euro). Der Satz steigt bis zur Volljährigkeit auf 408 Euro. Zu zahlen sind ab Volljährigkeit aber nur mehr 254 Euro, weil das Kindergeld nun in voller Höhe anzurechnen ist. Ab 4.701 Euro Einkommen liegen die Sätze bei 447 bis 653 Euro (brutto, also ohne Kindergeldverrechnung). Ab 5.101 Euro Einkommen wird individuell entschieden.

Da die Kinder und ihr Existenzminimum künftig Vorrang haben, können geschiedene Ehepartner nun leer ausgehen, wenn der Mindest-Eigenbehalt für den verdienenden Ex-Partner erreicht ist.

Die Richtsätze werden in der Regel alle zwei Jahre neu festgelegt.



Eingestellt am 19.12.2007 von W.Magerl
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