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Mehr Kindesunterhalt ab Januar 2010
Unterhaltspflichtige Eltern müssen für Trennungs- und Scheidungskinder künftig deutlich mehr bezahlen. Durchschnittlich erhöhen sich die Ansprüche um rund 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahr - so sieht es die Düsseldorfer Tabelle des Oberlandesgerichtes Düsseldorf hervor, die die Richtschnur für den Kindesunterhalt ist.
Grund für die Anpassung ist, dass die Kinderfreibeträge und das Kindergeld zum Jahreswechsel angehoben wurden. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte die Erhöhung im Rahmen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes beschlossen.
Die neue Düsseldorfer Tabelle gilt ab dem 1. Januar 2010 und sieht folgende Sätze vor (komplette Übersicht mit allen Sätzen siehe links):
- Die Höhe des Unterhalts schwankt künftig beim sogenannten Tabellenbetrag zwischen 317 und 781 Euro, unterteilt nach Alter des Kindes und Einkommen des Unterhaltpflichtigen (bisher 281 bis 692 Euro).
- Der um Kindergeldanteile korrigierte sogenannte Zahlbetrag schwankt in der untersten Einkommensgruppe (bis 1500 Euro) beim ersten und zweiten Kind je nach Alter zwischen 225 und 304 Euro (bisher 199 bis 268 Euro).
- In der obersten Einkommensgruppe (zwischen 4701 und 5100 Euro) sind es beim Zahlbetrag 416 bis 597 Euro (bisher: 368 bis 528 Euro).
In der "Düsseldorfer Tabelle" werden traditionell die Leitlinien zum Unterhalt festgelegt. Es handelt sich um eine Richtlinie, die keine Gesetzeskraft hat. Die Tabelle wird zwar von dem Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben, ist aber mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag abgestimmt. Im Sommer soll sie grundlegend überarbeitet werden.
Quelle: Spiegel online vom 06.01.2010
Eingestellt am 06.01.2010 von W.Magerl
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