<< Dreiteilungsmethode des BGH verfassungswidrig | EGMR Urteil zum Umgangsrecht: Straßburg... en Vätern den Rücken >> |
Europäische Unterhaltsverordnung - erleichterte Durchsetzungs des Unterhalts in Europa
Bisher mussten ausländische Urteile in einem gesonderten Verfahren für vollstreckbar erklärt werden, und zwar immer dort, wo vollstreckt werden soll. Nun entfällt das Zwischenverfahren, und deutsche Unterhaltsurteile können in fast allen EU-Staaten unmittelbar durchgesetzt werden. Beispielsweise kann dann eine deutsche Mutter direkt den französischen Gerichtsvollzieher beauftragen, ein deutsches Unterhaltsurteil für ihr Kind und für sich zu vollstrecken.
Für die Durchführung richten alle EU-Mitgliedstaaten zentrale Behörden ein, die bei grenzüberschreitenden Unterhaltsstreitigkeiten eng zusammenarbeiten sollen. Benötigen Unterhaltsberechtigte Hilfe, sollen sie sich an die zentrale Anlaufstelle ihres Staates wenden können. So kann diese zentrale Behörde eines Mitgliedstaates etwa helfen, den Aufenthaltsort des Unterhaltsschuldners ausfindig zu machen.
Finanzielle Hürden werden abgebaut, um die effektive und kostengünstige Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zu ermöglichen. Die zentralen Behörden müssen ihren Personal- und Sachaufwand selbst tragen und dürfen ihn nicht den Unterhaltsberechtigten in Rechnung stellen. Benötigt ein Unterhaltsberechtigter zusätzlich rechtlichen Beistand, kann unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe gewährt werden.
Zentrale Anlaufstelle für europäische Unterhaltsstreitigkeiten ist in Deutschland das Bundesamt für Justiz.
Eingestellt am 25.10.2011 von W.Magerl
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.