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Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland vereinfacht
Unterhaltsansprüche von Kindern sollen im Ausland leichter als bisher durchgesetzt werden können. Deshalb hat der Bundestag am 13.12.2012 ein Gesetz verabschiedet, mit dem Deutschland das Haager Übereinkommen aus dem Jahr 2007 umsetzt.
Die internationale Vereinbarung sieht unter anderem eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der zuständigen Behörden vor. So können sich Bundesbürger an die zentrale Behörde in Deutschland wenden, um Unterhalt im Ausland einzutreiben. Darüber hinaus sollen internationale Gerichtsverfahren, in denen es um Kindesunterhalt geht, für die Betroffenen grundsätzlich kostenlos sein.
Mit demselben Gesetz hat der Bundestag das Unterhaltsrecht geändert. Bei der Berechnung des Unterhalts soll die Dauer der Ehe wieder verstärkt berücksichtigt werden. Die Dauer der Ehe soll von den Familiengerichten bei der Berechnung des Unterhalts zukünftig gleichwertig zu anderen ehebedingten Nachteilen berücksichtigt werden.
Eingestellt am 27.12.2012 von W.Magerl
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