<< Leichterer Regress für Scheinväter | familiengerichtliche Weisungen an die... ährdung des Kindeswohls >> |
Bundeskabinett beschließt Ausweitung des Unterhaltsvorschusses
Zahlt ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt, drohen häufig finanzielle Probleme. Gerade wenn der Partner keinen Unterhalt zahlt, müsse der Staat besser unterstützen, so Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Daher sollen Kinder nun bis zum 18. Lebensjahr Unterhaltsvorschussleistungen erhalten. Die Begrenzung der Bezugsdauer wird aufgehoben. Das Kabinett hat eine Formulierungshilfe für einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Bund und Länder hatten sich im Oktober auf die Neuregelungen verständigt. Bisher erhalten Kinder von Alleinerziehenden lediglich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einen Unterhaltsvorschuss. Die Bezugsdauer ist auf sechs Jahre begrenzt.
Den Gesetzentwurf sollen die Koalitionsfraktionen in den Deutschen Bundestag einbringen. Zum 01.01.2017 soll das Gesetz zur Ausweitung des Unterhaltsvorschussgesetzes in Kraft treten.
Mehr Geld ab 2017
Die Höhe des Unterhaltszuschusses richtet sich bundesweit nach dem Mindestunterhalt. Dieser ist Grundlage für die Berechnung des Unterhaltsvorschussbetrages. Vom Mindestunterhalt wird das zu zahlende Kindergeld in voller Höhe abgezogen.
Aufgrund der Erhöhung des Mindestunterhalts steigt der Unterhaltsvorschuss zum 01.01.2017 für Kinder bis zu 5 Jahren auf 152 Euro monatlich, für ältere Kinder auf 203 Euro pro Monat. Die Leistung kann bei den zuständigen Jugendämtern beantragt werden.
Quelle: Bundesregierung; Artikel vom 16.11.2016
Eingestellt am 25.11.2016 von W.Magerl
Trackback
Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.