Wer bekommt das Sorgerecht für das Kind, wenn unverheiratete Eltern sich trennen?

Nett formuliert könnte man sagen, der deutsche Gesetzgeber ist optimistisch. Die Reform des Kindschaftsrechts, die am 1. Juli 1998 in Kraft trat, setzte voraus, dass nichtverheiratete Eltern sich in der Mehrzahl der Fälle auf das gemeinsame Sorgerecht verständigen würden. Vater, Mutter, Kind, gemeinsame Verpflichtung, gemeinsame Verantwortung. Ein bisschen Friede, Freude, Eierkuchen. Weniger nett formuliert könnte man sagen: Der deutsche Gesetzgeber ist naiv oder mindestens etwas weltfremd.

Denn wie sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat, entspricht die Darstellung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), niedergeschrieben in Paragraf 1626a, nicht der Realität deutscher Wohnzimmer. Und vor allem nicht der Wirklichkeit von Paaren, deren Beziehung am Scheideweg steht.

Im BGB heißt es:

"(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie 1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollten, oder 2. einander heiraten. (2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge."

Nun haben die Richter in Karlsruhe den Paragrafen für verfassungswidrig erklärt.

"Der Gesetzgeber setzt das Elternrecht des Vaters in unverhältnismäßiger Weise generell hinter das der Mutter zurück, ohne dass dies durch die Wahrung des Kindeswohls geboten ist", rügte der Erste Senat. Denn de facto bedeutet die bisherige Regelung: Der Vater eines unehelich geborenen Kindes kann nur mit Zustimmung der Mutter das Sorgerecht erhalten. Es bedeutet auch: Wenn die Mutter dies nicht will, hat der Vater Pech gehabt.

Die Parlamentarier, die den Passus 1998 ins Gesetz schrieben, sahen hier kein Problem: Sie hielten eine vernunftgesteuerte, kompromissbereite, gar selbstlose Mutter, die allein das Wohl ihres Kindes im Blick hat, für den Normalfall. Sie gingen davon aus, dass eine Mutter die gemeinsame Sorge "nicht etwa als Machtposition gegenüber dem Vater missbrauche".

Doch die Realität, dem trägt nun auch der Erste Senat in seinem Urteil Rechnung, sieht oft anders aus.

"Jetzt ist es meins, jetzt gehört es mir"

Eine 2006 vom Bundesjustizministerium durchgeführte Umfrage zeigt, dass 25 bis 75 Prozent aller Eltern nichtehelicher Kinder mindestens ein Jahr zusammenlebten, ohne das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. Die Studie fragte nach den Motiven der Eltern - und kam zu erstaunlichen Ergebnissen. Am häufigsten genannten Motive waren: "Die Mutter möchte die Alleinsorge behalten, um allein entscheiden zu können", und: "Die Mutter möchte nichts mehr mit dem Vater zu tun haben und lehnt daher jeden Kontakt auch in Angelegenheiten des Kindes ab."

Kindeswohl? Fehlanzeige.

Wenn eine Beziehung in die Brüche geht, spielen verletzter Stolz, gekränkte Eitelkeiten und enttäuschte Gefühle eine große Rolle. Es wird juristisches Geschütz aufgefahren, um es dem anderen heimzuzahlen, um Wiedergutmachung zu erlangen. Nicht selten werden Kinder dann zur Verhandlungsmasse eines Machtkampfes der Eltern. Fast könnte man sagen: Vernunftgesteuerte, kompromissbereite, selbstlose Partner sind in einer solchen Situation die Ausnahme. Vor Gericht wird um das Sorgerecht geschachert.

"Für die Deutschen ist das Sorgerecht so etwas wie eine Eintragung ins Grundbuch: Jetzt ist es meins, jetzt gehört es mir", sagt Jürgen Rudolph, pensionierter Familienrichter und Mitbegründer der sogenannten Cochemer Praxis, zu SPIEGEL ONLINE. Deren Ziel ist es, durch eine enge Zusammenarbeit von Richtern, Jugendämtern und Beratungsstellen eine Eskalation in Sorgerechtsverfahren zu verhindern und eine Lösung zu erarbeiten, die vor allem den Kindern guttut - auch wenn sie für die Eltern mitunter schwierig ist. "Sorgerechtsverfahren haben oft den Anschein, als ginge es nicht um ein Kind, sondern ein Haus oder ein Auto", sagt Rudolph.

"Probleme, für die es keine juristische Lösung gibt"

Mehr als 30 Jahre lang arbeitete Rudolph als Familienrichter, er erinnert sich noch heute daran, wie er als "blutiger Anfänger in die intimsten Bereiche einer Familie vordringen musste". "Rückblickend empfinde ich das als höchst verantwortungslos", sagt er. Er moniert, die Ausbildung der Richter sei nicht darauf ausgelegt, Sorgerechtsstreitigkeiten angemessen zu klären. "Das sind Probleme, für die es keine juristische Lösung gibt."

Bei den Auseinandersetzungen, die vor den Familiengerichten verhandelt werden, schwingen viele Dinge mit, die sich vor allem zwischen den Eltern abspielten. Es müssten Lösungsansätze entwickelt werden, die ein Mindestmaß an Kommunikation zwischen Vater und Mutter sicherstellten - zum Wohle des Kindes.

Doch die deutsche Rechtspraxis maßt sich noch immer an, solche Konflikte mit den ihr eigenen Mitteln - also Gesetzen - klären zu können. Die Folge: Häufig verlassen Vater und Mutter als Sieger und Verlierer den Gerichtssaal, nicht aber als Eltern, die gemeinsam im Interesse des Kindes handeln. Doch genau darum müsste es eigentlich gehen. "Es ist ziemlich deprimierend, was sich vor deutschen Gerichten abspielt", sagt Rudolph, der seit seiner Pensionierung als Rechtsanwalt arbeitet. "Manchmal ist es haarsträubend."

Richter erklären Streitigkeiten für nicht lösbar, die durchaus lösbar wären - wäre der Konflikt nicht über Jahre eskaliert, hätte man rechtzeitig interveniert und die Eltern in die Pflicht genommen, das heißt unter Umständen auch eine Therapie oder Mediation angeordnet. "Der Idiotentest bei einem Verkehrsdelikt ist in der Gesellschaft weithin akzeptiert. Aber wenn es darum geht, Eltern im Interesse des Kindes in eine Beratung zu schicken, dann schreien wir auf, als seien wir von einer Tarantel gestochen worden", so Rudolph.

"Den Kindern ist egal, ob Mama und Papa verheiratet sind"

Das gemeinsame Sorgerecht ist als Standard in Deutschland nicht sehr alt. Erst im November 1982 erklärte Karlsruhe die Verpflichtung der Gerichte, nach einer Scheidung nur einem Elternteil das Sorgerecht zu übertragen, für verfassungswidrig. Doch bis der Gesetzgeber die Entscheidung umsetzte, dauerte es satte 16 Jahre, eine ganze Kindheit lang. Wie die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, so hinkte man auch schon damals der Lebensrealität hinterher. "Gesetze und Rechtsprechung gestalten nicht die Zukunft, sondern reagieren immer nur. Die Menschen selbst sind schon Lichtjahre weiter", sagt Familienrechtsexperte Rudolph.

Er begrüßt daher die Entscheidung der Richter in Karlsruhe, da sie diese Lücke etwas weiter schließe. "Ich bin dafür sehr dankbar", sagt er. "Hört auf, zwischen Kindern verheirateter Paare und nichtverheirateter Paare zu unterscheiden", sei sein Appell, so der Jurist. "Die Kinder haben Mama und Papa, denen ist egal, ob die beiden verheiratet sind. Wichtig für sie ist, dass die Eltern ihren Streit möglichst schnell beenden." Dafür zu sorgen, sei die Aufgabe aller Beteiligten, auch der Gerichte.

Bislang aber wurde ein nichtverheirateter Vater gegenüber einem verheirateten deutlich benachteiligt. Es war allein dem guten Willen der Mutter überlassen, ob der Vater das Sorgerecht übernehmen konnte. Diese Ungleichbehandlung stuften die Karlsruher Richter nun als verfassungswidrig ein.

"Unser Familienrecht ist absolut erwachsenenfokussiert"

Die CSU-Familienexpertin Dorothee Bär will die Gleichbehandlung indes nicht gutheißen. Sie sieht durch das Urteil den Wert der Ehe geschwächt. Die "Institution Ehe wird immer mehr ausgehöhlt", sagte die Bundestagsabgeordnete der Münchner "Tageszeitung". "Meine einzige Sorge ist, dass als einziger Vorteil der Ehe - neben dem immateriellen Wert - am Ende nur noch der steuerliche übrig bleibt", so die Politikerin.

Dieses Argument lässt Familienrechtler Rudolph nicht gelten. Er kritisiert eine Wahrnehmung, die ausschließlich Väter und Mütter in den Blick nimmt - und die Kinder, die am meisten unter einer Trennung leiden, außen vor lässt. "Unser Familienrecht ist absolut erwachsenenfokussiert", sagt er. "Die Rechte der Kinder werden gar nicht explizit benannt. Auch bei dieser Entscheidung debattieren wir über die Diskriminierung der Väter. Dabei geht es tatsächlich um eine Diskriminierung der Kinder".
Der nichtverheiratete Vater sei genauso in der Pflicht, für seine Kinder zu sorgen, wie der verheiratete.

Die an diesem Dienstag veröffentlichte Entscheidung bedeute immerhin eine Annäherung. "Diese beiden sind verdammt noch mal verantwortlich für mich", hieße dies aus Sicht der Kinder. "Und diese Verantwortung kann man nicht an der Garderobe abgeben wie einen Mantel."

Quelle: Spiegel-online vom 04.08.2010

(Bundesverfassungsgericht AZ 1 BvR 420/09)

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html?Suchbegriff=1+BvR+420%2F09



Eingestellt am 04.08.2010 von W.Magerl
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