Ledige Väter sollen Sorgerecht gegen Willen der Mutter erhalten

Bisher waren sie auf die Zustimmung der Mutter angewiesen, nun will die Bundesregierung die Rechte lediger Väter stärken. Künftig sollen sie eine gemeinsame Sorge einfacher und schneller durchsetzen können. Es sei denn, das Wohl des Kindes ist gefährdet.

München/Berlin - "Ich lebe vom Vater getrennt und möchte deshalb nicht, dass mein Kind Kontakt mit ihm hat" - diese Begründung von Müttern wird laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung künftig kaum noch Aussicht auf Erfolg haben. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die Rechte lediger Väter stärken. Der Entwurf, der am Mittwoch, 04.07.2012, im Kabinett beraten wird, sieht nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" ("SZ") und der Nachrichtenagentur dpa vor, dass ledige Väter deutlich leichter als bislang das gemeinsame Sorgerecht beantragen können. Die bisherige Regelung, nach der die gemeinsame Sorge nur mit Zustimmung der Mutter möglich war, hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 gekippt.

Zwar soll laut "SZ" auch künftig nach der Geburt zunächst die Mutter das alleinige Sorgerecht erhalten. Ledige Väter könnten aber jederzeit beim Familiengericht die Mitsorge beantragen. Äußere sich die Mutter nicht zu dem Antrag, könne das gemeinsame Sorgerecht in einem vereinfachten Verfahren rasch gewährt werden.

Widerspricht die Mutter, müsse das Familiengericht ihre Argumente bewerten. Nur wenn sie Gründe vorträgt, die nahelegen, dass das Kindeswohl gefährdet ist, würde das Gericht diese prüfen und den Antrag des Vaters gegebenenfalls ablehnen. Nennt die Mutter aber Gründe, die erkennbar nichts mit dem Wohl der Kindes zu tun haben, greift ihr Widerspruch nicht. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn sie einwenden würde, dass sie nur eine kurze Beziehung zum Vater hatte und keinen weiteren Kontakt wünscht.

Neuregelung betrifft jedes dritte Neugeborene

Bis vor zwei Jahren war eine gemeinsame Sorge nur mit Zustimmung der Mutter möglich. Das verschaffte ihnen eine Art Vetorecht beim Sorgerecht, wenn sie nicht mit dem Vater verheiratet war. Das aktuelle Gesetz gewährte ledigen Vätern keine Möglichkeit, die Ablehnung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dieses faktische Vetorecht der Mutter hatten der Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte sowie das Bundesverfassungsgericht gekippt und eine Reform angemahnt.

Mit dem Entwurf reagiert Leutheusser-Schnarrenberger auch auf Erkenntnisse aus der Familienforschung, nach denen Kinder in aller Regel zu beiden Elternteilen eine enge Beziehung wünschen. Gleichzeitig appelliere der Entwurf laut der Begründung an die betroffenen Väter, ihre Verantwortung gegenüber dem Kind in vollem Umfang wahrzunehmen.

Nicht aufgegriffen wurde die Idee, immer dann automatisch ein gemeinsames Sorgerecht vorzusehen, wenn die Eltern des Kindes zusammenleben. Nach Ansicht von Leutheusser-Schnarrenberger kann es im Einzelfall schwierig sein, zu beurteilen, ob Eltern tatsächlich zusammenleben - beispielsweise wenn sie in verschiedenen Städten arbeiten und nur am Wochenende zusammenkommen.

Die Neuregelung betrifft immer mehr Menschen: Wurden 1995 gerade mal 15 Prozent der Kinder nichtehelich geboren, sind es mittlerweile 33 Prozent, also jedes dritte Kind.

Quelle: Spiegel online vom 04.07.2012



Eingestellt am 04.07.2012 von W.Magerl
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