Alleinerziehende bekommen im Ergebnis nur halben Kinderbonus

Im April 2009 erhalten Eltern eine Extrazahlung. Die Familienkassen zahlen den Kinderbonus von 100 Euro pro Kind aus dem Konjunkturpaket aus. Alleinerziehenden droht allerdings eine böse Überraschung: Sie haben nur Anspruch auf die Hälfte der Extraleistung. Grund ist, dass - wie beim Kindergeld - eine Hälfte der Leistung dem anderen, Unterhalt zahlenden Elternteil, zusteht.

Zwar zahlen die Familienkassen die 100 Euro gemeinsam mit dem Kindergeld an die erziehenden Mütter oder Väter aus. Aber der andere Elternteil hat das Recht, in diesem Monat seine Unterhaltszahlung um 50 Euro zu mindern. Anders als der Name suggeriert, ist die Sonderzahlung somit wohl eher ein Eltern- als ein Kinderbonus.

Familienpolitiker hoffen nun, dass nicht allzu viele Unterhaltzahler von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werden. Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen appellierte „an alle getrennt lebenden Väter und Mütter, dieses Geschenk an die Kinder nicht kaputtzumachen“. Von der Leyen sagte, wichtig sei, dass der Kinderbonus erst einmal in voller Höhe in dem Haushalt ankommt, in dem die Kinder lebten. „Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass verantwortungsbereite Eltern, die sonst regelmäßig den vollen Unterhalt zahlen, für eine einzige Monatsüberweisung ihren Dauerauftrag um 50 Euro kürzen.“

Der Kinderbonus ist Teil des „Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität“, das Bundestag und Bundesrat im Februar verabschiedet hatten. Dieses Konjunkturpaket im Volumen von 50 Milliarden Euro ist das größte in der Geschichte der Bundesrepublik. In der Begründung des Gesetzes steht, dass der Bonus auf den Unterhaltsanspruch des Kindes anzurechnen ist. Familien-Experten und Verbände hatten das Verfahren kritisiert. Doch der federführende Bundestagsfinanzausschuss hatte eine Korrektur abgelehnt. Das Bundesfamilienministerium argumentierte, dass im Sinne einer raschen Wirksamkeit der Zahlung ein eigenes Gesetz für den Kinderbonus zeitlich zu aufwendig gewesen wäre.

Ein Hinweis zum Schluss:

Wie beim laufenden Kindergeld erfolgt auch beim Kinderbonus eine Verrechnung mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag. Im Ergebnis heißt das, dass Eltern mit steuerpflichtigem Einkommen praktisch nichts bekommen. Der zunächst ausgezahlte Bonus wird über die Einkommensteuer wieder einkassiert. Nur solche Eltern, deren Einkommen unterhalb der steuerlichen Freibeträge liegen, werden im Endergebnis den Bonus uneingeschränkt behalten.






Eingestellt am 08.04.2009 von W.Magerl
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