Kosten

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht für den Fall der außergerichtlichen Beratungstätigkeit vor, dass der Anwalt auf eine Vergütungsvereinbarung hinwirken soll. Die Kosten für eine erste Beratung sind dabei für Verbraucher grundsätzlich auf derzeit 190,00 Euro zuzügl. MWSt. begrenzt. Ich vereinbare für Erstberatungen individuelle am zeitlichen Aufwand orientierte Gebühren, die i.d.R. deutlich unter dem gesetzlich zulässigen Rahmen liegen. Sofern Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist ihr Eigenanteil grundsätzlich auf 15,00 Euro begrenzt. In bestimmten Fällen übernimmt auch eine vorhandene Rechtschutzversicherung Kosten, die ich dann direkt mit Ihrer Versicherung abrechne. In gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren sind die Gebühren nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes abzurechnen, die sich an Gegenstandswerten orientieren. Gerne erläutere ich Ihnen ausführlich, auch telefonisch, mit welchen Kosten Sie für ein beabsichtigtes Verfahren rechnen müssen und prüfe mit Ihnen, ob Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe haben.

Eine weiterführende Darstellung des Gebührenrechts finden Sie auf der Seite der Bundesrechtsanwaltskammer:

http://www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/anwaltsverguetung/