Fachanwalt für Familienrecht

Um die Bezeichnung "Fachanwalt Familienrecht" führen zu dürfen, muss ein Rechtsanwalt der Rechtsanwaltskammer besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen im Familienrecht nachweisen. Das setzt grundsätzlich die Teilnahme an einem Fachlehrgang über mindestens 120 Zeitstunden mit Prüfungen und den Nachweis von wenigstens 120 bearbeiteten familienrechtlichen Fällen in den letzten drei Jahren voraus.
Weiterhin ist der Rechtsanwaltskammer jährlich die regelmäßige Teilnahme an familienrechtlichen Fortbildungen nachzuweisen.

Als Fachanwalt für Familienrecht in Nürnberg kann ich Ihnen durch ständige Fortbildung eine hohe Beratungsqualität zu sichern.