Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2010

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 06.01.2010 die Neufassung der Düsseldorfer Tabelle, gültig ab 01.01.2010, bekannt gegeben. Eine Überarbeitung der Düsseldorfer Tabelle, die der Bemessung des Kindesunterhalts als Orientierungshilfe dient, war aufgrund des am 01.01.2010 in Kraft getretenen Wachstumsbeschleunigungsgesetzes notwendig geworden. Dieses Gesetz entlastet Familien mit Kindern, Unternehmen und Erben. Die Freibeträge für Kinder werden von 6.024 auf 7.008 € erhöht, das Kindergeld für jedes zu berücksichtigende Kind um 20 € (für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld dann 184 €, für das dritte Kind 190 € und ab dem vierten Kind 215 €).

Die Düsseldorfer Tabelle 2010 hat die Unterhaltssätze in allen Altersstufen erheblich erhöht; allerdings werden die höheren Sätze der neuen Düsseldorfer Tabelle für Unterhaltsschuldner in vielen Fällen aufgrund der ebenfalls mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz beschlossenen Kindergelderhöhung leicht abgemindert, da i.d.R. das hälftige Kindergeld von der Unterhaltsschuld in Abzug gebracht wird.

Der gesetzliche Mindestbedarf eines Kindes beträgt nunmehr 317 € in der ersten, 364 € in der zweiten und 426 € in der dritten Altersgruppe. Die Einkommensgruppen wurden unverändert beibehalten, auch die Bemessung des Unterhalts ab 5.101 € nach den Umständen des Falles.

Link zur Düsseldorfer Tabelle 2010:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2010/Duesseldorfer_Tabelle_Stand_01_01_2010.pdf