Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2009

Die neue Düsseldorfer Tabelle ist da, sie gilt ab 01.01.2009. Im Vergleich zu der bislang geltenden Tabelle müssen unterhaltspflichtige Eltern nach der neuen Tabelle für jüngere Kinder bis zu deren 6. Geburtstag in Zukunft etwas weniger zahlen. Für ältere Kinder ab der 3. Altersgruppe (12 bis 17 Jahre) sowie für volljährige Kinder ist der zu zahlende Kindesunterhalt zukünftig höher. Für die Altersgruppe der Sechs- bis Elfjährigen bleiben die Sätze unverändert.

Die neue Tabelle nebst Anmerkungen beruht auf Koordinierungsgesprächen, die unter Beteiligung aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. stattgefunden haben. Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt bundesweit eine Richtlinie für die Berechnung des Kindesunterhalts dar.

Trotz der geringen Anhebung der Sätze der Düsseldorfer Tabelle für Kinder bis zum 6. Geburtstag und gleichbleibenden Sätzen für Kinder bis zu deren 12. Geburtstag muss zukünftig für Kinder der 1. und 2. Altersgruppe etwas weniger Unterhalt gezahlt werden. Grund für die Absenkung der Zahlbeträge für die ersten beiden Altersgruppen ist das per 01.01.2009 gestiegene Kindergeld, das bei minderjährigen Kindern zur Hälfte, bei Volljährigen ganz auf den Kindesunterhalt angerechnet wird. Das Kindergeld ist zum 01.01.2009 für das erste und zweite Kind um je 10,00 EUR auf monatlich 164,00 EUR, für das dritte Kind auf 170,00 EUR und ab dem vierten Kind auf je 195,00 EUR monatlich angehoben worden.

Für die erste Altersgruppe bis zum 6. Geburtstag schwanken die zu leistenden Zahlungen – abhängig von der Höhe der Einkünfte des Unterhaltspflichtigen – zwischen 199,00 EUR und 368,00 EUR monatlich. Bislang – nach der bis zum 31.12.2008 geltenden Düsseldorfer Tabelle – waren Beträge zwischen 202,00 EUR und 370,00 EUR zu zahlen.

Für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren – bis zum 18. Geburtstag – steigen die Unterhaltszahlungen um 7,00 EUR bis 15,00 EUR und für volljährige Kinder ab 18 Jahren sogar um 14,00 EUR bis 29,00 EUR monatlich. Die deutliche Steigerung der Sätze der Düsseldorfer Tabelle bei den älteren Kindern ist – so der Koordinator der Tabelle und Richter am OLG Düsseldorf Jürgen Soyka – darauf zurückzuführen, dass bei der im vergangenen Jahr geltenden Übergangsregelung die höheren Altersgruppen tendenziell eher benachteiligt worden sind.

Eine nächste Überarbeitung der Düsseldorfer Tabelle ist für den Januar 2011 geplant.

Link zur Düsseldorfer Tabelle:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/index.php